1. Anbieter und Geltungsbereich der AGB
Ihr Vertragspartner bei Nutzung des Fördergeldservice ist die
febis Service GmbH
Philipp-Reis-Straße 4
65795 Hattersheim am Main
Tel.: 06190 9263-400 | Fax: 06190 9263-449
E-Mail:
foerderservice@fe-bis.de
Internet:
www.fe-bis.de
USt ID-Nr.: DE 260263976
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 83041
Geschäftsführer: Sven Hohmann, Martin Kutschka
Für Ihre Bestellungen im Rahmen des FördermittelService gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der febis Service GmbH (im Folgenden „febis“ genannt). Abweichenden Bedingungen muss febis ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Wie kommt der Vertrag zustande?
Die Konditionen für unsere Dienstleistungen FördermittelService sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Dienstleistungen stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Das Angebot kann per E-Mail, Fax oder per Post abgegeben werden.
Die Bestellung stellt lediglich ein Angebot an die febis zum Abschluss eines Vertrages bezüglich der Dienstleistung FördermittelService dar. Die Zugangsbestätigung per E-Mail stellt keine Annahme dar, sondern informiert nur darüber, dass der Auftrag bei der febis eingegangen ist. Die Annahme des Auftrages erfolgt durch eine gesonderte E-Mail.
Der febis steht es frei, Aufträge nicht anzunehmen. Die febis ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier (4) Werktagen nach Zugang bei der Firma febis Service GmbH anzunehmen.
2. Was ist der FördermittelService
In Deutschland gibt es mehrere tausend Förderprogramme zur energetischen Sanierung und für Neubau und Modernisierung sowie zur E-Mobilität. Diese Fördermittel werden teilweise in Form von Bargeld-Zuschüssen oder in Form von Darlehen gewährt. Zu den Fördergebern, die diese Förderprogramme auflegen, zählen Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger. Die Bedingungen der jeweiligen Förderprogramme, die Höhe der Fördermittel, die Laufzeit der Förderprogramme usw. werden vom jeweiligen Fördergeber festgelegt. Der Fördergeber entscheidet über die Einstellung von Förderprogrammen und die Vergabe von Fördermitteln im Einzelfall, somit auch über Ihren Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für eine konkrete Maßnahme.
febis ist ein Informationsdienstleister, der die Fördermitteldatenbank „foerderdata“ betreibt. Die elektronische Datenbank „foerderdata“ enthält mittlerweile über 6.000 öffentliche Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Energieversorgungsunternehmen für Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen im Haus- und Wohnungsbau und E-Mobilität für die Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen des FördermittelService prüft febis, anhand der von Ihnen übermittelten Angaben zu Ihrer Maßnahme sowie des von Ihnen eingereichten Angebotes, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist und stellt nach entsprechender Beauftragung die notwendigen Antragsunterlagen unterschriftsreif aus (ggf. müssen einige wenige Daten an markierten Stellen ergänzt werden).
Die Prüfung auf Förderfähigkeit durch febis erfolgt auf Basis von foerderdata, sodass nur Förderprogramme berücksichtigt werden, die in foerderdata erfasst sind. Der FördermittelService kann je Auftrag nur für eine Maßnahme genutzt werden.
Die Auskunft zur Förderfähigkeit beinhaltet daher nur, dass die konkrete Maßnahme zum Datum der Erstellung des FördermittelService förderfähig ist. Die Entscheidung darüber, ob Sie Fördermittel erhalten, trifft der jeweilige Fördergeber nach Antragstellung. Auf diese Entscheidung hat febis keinen Einfluss.
febis hat keinen Einfluss auf die Förderbedingungen und die Verfügbarkeit von Förderprogrammen, sodass sämtliche Auskünfte zur Förderfähigkeit zum Datum des FördermittelService erteilt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass zwischen dem FördermittelService und dem Einreichen der jeweiligen Förderanträge durch den jeweiligen Fördergeber Förderprogramme eingestellt werden, Förderbedingungen geändert werden oder dass Fördertöpfe ausgeschöpft sind, sodass die Förderfähigkeit für Ihre Maßnahme entfällt.
3. Inhalt des FördermittelService
Die Beauftragung des FördermittelService setzt voraus, dass für die konkrete Maßnahme mindestens ein förderfähiges Angebot eines Fachbetriebes vorliegt. febis behält sich vor, Aufträge im Rahmen des FördermittelService abzulehnen, wenn kein Angebot vorgelegt wird oder eingereichte Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
Im Rahmen des FördermittelService werden für die recherchierten Förderungen für das konkrete Angebot die verfügbaren, vorausgefüllten Antragsunterlagen inklusive Hinweise zur Fördergeldbeantragung erstellt. Bei Fragen werden Sie von febis kontaktiert.
Sie sind verpflichtet, Ihre in die Antragsformulare übernommenen Daten auf Schreib-, Rechen- und sonstige Übertragungsfehler zu überprüfen.
febis prüft im Rahmen des FördermittelService nicht, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den genannten Programmen erfüllen.
Ist im Rahmen der Antragstellung und nach Umsetzung der Maßnahme ein Nachweis durch einen Energieeffizienz-Experten nach den Fördermittelbedingungen erforderlich, ohne dass eine Vor-Ort-Begutachtung erfolgen muss, so wird dieser Nachweis durch Energieeffizienzexperten nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen (z.B. Schlussrechnung/Nachweis hydraulischer Abgleich) erstellt.
Die zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen sind ggf. um weitere persönliche Daten (z. B. Geburtsdatum, Bankverbindung) an den hierzu markierten Stellen zu ergänzen und ggf. zu unterschreiben. Abschließend müssen die Antragsdokumente unter Wahrung ggf. bestehender Fristen an den jeweiligen Fördergeber oder Ihre Hausbank in geeigneter Form übermittelt werden. Detaillierte Informationen zur Antragstellung erhalten Sie in einem begleitenden Anschreiben zusammen mit den Antragsformularen.
Für bestimmte Förderprogramme besteht die Möglichkeit, febis mit der Antragstellung zu beauftragen. febis stellt diese Anträge für Sie nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und bei Vorhandensein einer gültigen und unterschriebenen, von febis eigens dafür zur Verfügung gestellten, Vollmacht.
Ist eine persönliche Antragstellung beim Fördergeber erforderlich, so erhalten Sie zusammen mit den Antragsformularen detaillierte Informationen zum Ablauf der persönlichen Antragstellung. Für Fragen steht Ihnen bei Bedarf eine febis Fachhotline zur Verfügung.
Alternativ können Sie die verfügbaren Antragsformulare für die Fördergeldbeantragung vorausgefüllt zur Weitergabe an Ihren Auftraggeber erhalten. Dieser trägt noch seine Bankverbindung und ggf. weitere Kontaktdaten an den hierzu markierten Stellen ein und schickt die Antragsformulare unterschrieben ab. Im Falle der ausschließlich persönlichen Antragstellung beim Fördergeber direkt enthält das Antragservice-Dokument die Information mit wem, wo zu sprechen ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Im Falle der Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Programme 262/433) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzel-maßnahmen (BEG-EM) erstellen Ihnen febis Energieberater mit Nachweisberechtigung nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen die notwendigen Bestätigungen für Antragstellung und nach Durchführung. Dies gilt auch für ähnlich gelagerte Nachweise anderer Fördergeber, wenn keine Vor-Ort-Prüfung notwendig ist. Optional ist eine direkte Antragstellung durch febis nach Bevollmächtigung durch den Antragsteller möglich. Hiervon ausgenommen sind Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEG) oder deren Vertreter, sowie Nießnutzer.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Preis des FördermittelService und der damit verbundenen optionalen Nebenleistungen sind dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Auftragsblatt zu entnehmen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass wenn sich im Rahmen der Angebotsprüfung herausstellt, dass die Förderfähigkeit für Ihre geplante Maßnahme nicht gegeben ist, wird febis Sie lediglich mit den pauschalen Kosten der Prüfung der Förderfähigkeit belasten.
Sämtliche Endverbraucherpreise sind inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Soweit sich der Leistungsumfang der beauftragten Tätigkeiten auf Anforderung des Auftraggebers mehr als nur unwesentlich erweitert, ist febis berechtigt die Preise angemessen, nämlich im Verhältnis der eingetretenen Erweiterung, zu erhöhen.
Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Die Rechnung wird mit dem jeweiligen FördermittelService Ergebnisdokument übermittelt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Sollten Sie mit der Zahlung in Verzug geraten, behält febis sich vor, Mahngebühren zu erheben.
Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichten Sie sich zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die febis durch Verfolgung der Ansprüche entstehen. Hierzu gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten eines beauftragten Inkassoinstitutes oder Rechtsanwalts.
5. Haftung
Die Informationen über Förderprogramme, die Ihnen im Rahmen des FördermittelService erteilt werden, beruhen auf gründlichen und sorgfältigen Recherchen und werden ordnungsgemäß unter Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in die an Sie übermittelten Unterlagen eingepflegt. Gleichwohl haftet febis nicht für den Bestand und die Verfügbarkeit einzelner Programme.
Sie sind verpflichtet, Ihre in die Antragsformulare übernommenen Daten auf Schreib-, Rechen- und sonstige Übertragungsfehler (z. B. Zahlendreher) zu überprüfen. Für solche Fehler haftet febis nicht.
Es erfolgt keine Prüfung, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den genannten Programmen erfüllen. febis haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht, sofern eine Haftung von febis aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begründet ist oder vertragswesentliche Verpflichtungen oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von febis oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von febis beruhen, haftet febis unbeschränkt.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher (natürliche Personen)
Beginn der Auftragsausführung
Als Verbraucher steht Ihnen ein Widerrufsrecht innerhalb einer 14-tägigen Frist entsprechend der folgenden Widerrufsbelehrung zu. febis beginnt mit der Auftragsausführung erst, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich zu, dass febis mit der Auftragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Beginn der Auftragsausführung.
Widerrufsrecht für Verbraucher/Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (febis Service GmbH, Zentrale Datenerfassung, Schöffenstraße 32, 63075 Offenbach am Main) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an:
febis Service GmbH
Zentrale Datenerfassung
Schöffenstraße 32
63075 Offenbach am Main
Telefon: 06190 9263-400
Fax: 06190 9263-449
E-Mail:
foerderservice@fe-bis.de
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Sofern Sie im Bestellvorgang ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen, und Sie bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, erlischt Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung.
Ende der Widerrufsbelehrung
7. Datenschutz
febis erhebt von Ihnen für die Durchführung des FördermittelService personenbezogene Daten. febis beachtet dabei die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.
febis erhebt, speichert und verarbeitet Ihre übermittelten personenbezogenen Daten, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Abrechnung erforderlich ist.
Soweit in die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Rahmen der Abrechnung, Dritte einbezogen sind, erfolgt eine Übermittlung der Daten des Vertragspartners an die in die Auftragsabwicklung einbezogenen Dritten für Zwecke der Auftragsabwicklung.
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben; es sei denn, dass febis hierzu aufgrund zwingender Vorschriften verpflichtet ist oder dies für den Entgelteinzug notwendig ist.
8. Verbraucherschlichtung
Die febis Service GmbH ist bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbelegungsgesetz weder bereit noch verpflichtet. Die für Verbraucher zuständige Schlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl.
9. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma febis Service GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.